Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
2.Die Unter- oder Weitervermietung der Überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftete er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3.Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4.Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5.Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1.Das Hotel verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertrags erfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
4.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei überfälligen Rechnungen behält es sich das Hotel vor, den säumigen Betrag von der Garantiekreditkarte abzubuchen. Kostenübernahmen sind nur mit ausdrücklicher separater schriftlicher Einverständniserklärung der Geschäftsführung möglich.
6.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechen oder mindern.
8.Zu Hochsaison- und Eventzeiten kann das Hotel zur Garantie der Buchung bei Gruppenbuchungen vom Kunden eine Anzahlung verlangen.
9.Mit einer Buchung im Hotel haben Sie keinen Anspruch auf einen Platz im Restaurant, eine Reservierung muss immer separat erfolgen. Davon ausgenommen ist eine Buchung inklusive Verpflegung wie Halbpension.
Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung )
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf textliche Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag textlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt textlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von Ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
5. Bei garantierten Buchungen werden bei Stornierungen bis zu 4 Wochen vor Anreise 50%, ab 2 Wochen 70%, ab 1 Woche 80%,bei vorzeitiger Abreise oder Nichtanreise 90% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
6.Gutscheine sind vom Erstellungsdatum an 3 Jahre gültig. Gutscheine können nicht ausgezahlt werden
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist tectlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen andere Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftstrieb, die Sicherheit oder das A nsehen des Hotels In der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Sollte das Hotel aufgrund einer Überbuchung reservierte Zimmer nicht zur Verfügung stellen können, so ist das Hotel verpflichtet dem Kunden eine adäquate gleichwertige Unterkunft zu besorgen. Mehrkosten für die Logis und eventuell entstehende Fahrkosten trägt das Hotel in diesem Falle. Der Kunde hat auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zu Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch enstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises ( Buchungspreis ) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Bei Verlassen des Hotels ist der Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben. Bei Verlust des Schlüssels behält sich das Hotel vor, dem Gast die Kosten für die Erneuerung der Schließanlage in Rechnung zu stellen.
5.Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Diese sind auch als solche zu nutzen. Bei Nichtbeachtung ist das Hotel berechtigt, Reinigungskosten in Höhe von 150,00 € zu berechnen.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.000,- , sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 750,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht ( § 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt telefonisch ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen gemäß Art. 6 DSGVO erhoben. Der Kunde ist gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Hotel umfassend Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf der Grundlage des Art. 17 DSGVO hat der Kunde darüber hinaus jederzeit das Recht, gegenüber dem Hotel die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
Schlussbestimmung
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen textlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der üblichen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.